18. Behörden

Auch in Zeiten der digitale Schalter ist es mehr als sinnvoll, den persönlichen Kontakt zum Bauamt zu suchen. Reichlich vorher kann man was erfahren über das offizielle Prozedere und Vorschriften, aber auch schon mal mit einigen informellen Skizzen hören, worauf man achten soll, bzw. was gar nicht geht. Man kan sich endlos ärgern über Vorschriften, man kann versuchen, die Vorschrifte zu bekämpfen oder sich Ausnahmen zu erkämpfen. Das alles passt aber schlecht zum Hausbau. Besser, man entscheidet sich für den Hausbau als solches und fügt sich den Vorschriften. Allenfalls kann man sich freundlich erkundigen, ob eine bestimmte Vorschrift zwingend ist, ob Alternativen möglich sind usw. In unserem Fall: wir bräuchten einen 50cm Dachvorstand nicht, uns hätte auch eine helle Dacheindeckung gepasst, der Container annex Scheune hätte von uns nicht übermalt oder verkleidet werden müssen, aber es spielt auch nicht gross eine Rolle. Dafür kann man es bei gewissen Sachen, die einem wirklich wichtig sind, wie z.B. einen sichtbehinderenden Dachvorstand über einem Fenster, durchaus auf die Baugenehmigungsanfrage ankommen lassen - vielleicht lässt man es ja durchgehen und ist genau diese Vorschrift im diesen Fall doch nicht so zwingend. Grenzabstände, Bauvolumen, Bauhöhe usw. sollte man schon vor dem Grundstückskauf abgeklärt haben: daran lässt sich nicht viel rütteln. Über Komposttoilette, Wasserreinigung mit Schilfteich usw. haben wir gar nicht erst angefangen bei den Behörden. Klimatechnisch wären die hier oben sowieso schwierig und es betrifft Vorschriften vom Bund, womit die Gemeinde sich vermutlich nur ungerne auseinander setzen möchte.

Impressum